Artikel 1: Die Parteien. 1.
LT
Carrental (LongTerm Car-Rental Curaçao) mit Sitz in Willemstad, Curaçao,
eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter der
Nummer 151222, im Folgenden als "der Vermieter" bezeichnet. 2.
Die
im Vertrag / Vereinbarung genannte(n) Person(en), im Folgenden als
"Mieter" bezeichnet. Artikel 2: Vereinbarung. 1.
Der
Vermieter vermietet das angegebene Fahrzeug an den Mieter für den im Mietvertrag
angegebenen Zeitraum. 2.
Diese
AGB, der Mietvertrag und die dem Mieter vorab zugesandte
Rechnung/Zahlungsvereinbarung mit dem jeweils gültigen Mietpreis sind als
untrennbare Einheit zu betrachten. 3.
Mit
Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden. 4.
Der
Mieter umfasst auch den/die Fahrer. Artikel 3: Anzahlung. 1.
Für
die Reservierung des Fahrzeugs hat der Mieter eine Anzahlung geleistet. Die
Höhe der Anzahlung beträgt mindestens den im Angebot genannten Betrag. 2.
Nach
Erhalt dieser Anzahlung gilt der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter als
abgeschlossen und die Reservierung erhält einen endgültigen Status. Artikel 4: Kaution / Selbstbehalt. 1.
Bei
Übernahme des Fahrzeugs muss der Mieter eine Kaution hinterlegen. 2.
Diese
Kaution deckt die obligatorische Selbstbeteiligung der Versicherung und alle
anderen Kosten, die der Mieter zu tragen hat. 3.
Die
Kaution wird erst nach Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter beglichen. Artikel 5: Annullierung/Reservierung. 1.
Wenn
der Mieter die Reservierung innerhalb eines Monats vor Beginn der Mietperiode
annullieren möchte, erfolgt keine Rückerstattung der Kaution. Artikel 6: Zahlung und Vertragsbeginn. 1.
Die
Miete muss im Voraus bezahlt werden. 2.
Die
Mietvorauszahlung dient als Zahlung der geschuldeten Miete. 3.
Die
Vereinbarung tritt erst in Kraft, nachdem die (erste Rate der) Zahlung der
fälligen Miete erfolgt ist. 4.
Eine
vorzeitige Auflösung des Vertrages (vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer)
berechtigt weder zur Rückerstattung der bereits gezahlten Miete noch entbindet
sie den Mieter von der Verpflichtung zur Zahlung der Restmiete. (Ausnahmen sind
möglich, jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Vermieters) Artikel 7: Der Zustand des Autos. 1.
Der
Vermieter erklärt, dass sich das Auto in einem guten Motor- und mechanischen
Zustand befindet, die Karosserie und der Lack in einem guten Zustand sind und
das Auto mit Autopapieren und einem (Notfall-) Reserverad mit zugehörigem
Werkzeug ausgestattet ist. Abweichungen sind im Vertrag
angegeben. 2.
Das
Fahrzeug muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem es ausgestellt wurde. Artikel 8: Nutzungsregeln. 1.
Es
ist weder mit noch im Auto erlaubt; 1.
an
Geschwindigkeitsrennen oder Straßenrennen teilzunehmen oder diese zu
veranlassen; 2. im Gelände zu fahren; 3. Tiere zu transportieren; 4. zu rauchen; 5.
mit
nasser Badebekleidung auf den Sitzen Platz zu nehmen; 6.
Taschen
und / oder andere Gegenstände zu hinterlassen; 7.
nachts
außer in geschlossenen und / oder bewachten und beleuchteten Bereichen zu
parken; 8.
mit
dem "Heimkehrreifen" (dem Reserverad) zu fahren, außer um einen Ort
zu erreichen, an dem das Auto sicher ist, und / oder einen Reifenservice, an
dem der platte Reifen repariert oder ersetzt werden kann. 2.
Es
ist auch nicht gestattet, das Auto zu benutzen oder benutzen zu lassen; 1. für jeden gesetzeswidrigen Zweck; 2. Fahrstunden geben; 3.
Drücken
oder Ziehen eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers; 4.
die
Beförderung von Personen oder Gütern, die gegen gesetzliche Bestimmungen des
Landes Curaçao verstoßen; 5.
von
einem anderen als dem mit dem Vermieter vertraglich vereinbarten Fahrer; 6.
durch
einen Fahrer, der unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln
steht oder anderweitig als nicht in der Lage angesehen werden kann, das
Fahrzeug verantwortungsvoll zu fahren. 7.
andere
als die, für die das Auto bestimmt ist: Personenverkehr. (persönliches Gepäck
ist darunter enthalten) 3.
Sie
müssen das Auto sauber halten. Artikel 9: Schadenersatz. 1.
Alle
Schäden, Diebstahl, Vandalismus, Einbruch usw., wie auch immer verursacht, und
Schäden, die aus einem Zusammenstoß/Unfall resultieren, an dem der Mieter
schuld ist und/oder der Schaden von keiner anderen Partei wiedererlangt werden
kann (einschließlich der Miete für den Zeitraum, in dem sich das Fahrzeug in
Reparatur befindet oder bis es von den Behörden freigegeben wird), gehen bis
maximal zur Höhe der Kaution/Selbstbehalts zu Lasten des Mieters. 2.
Der
Vermieter behält die Kaution, bis das Auto repariert und alle Rechnungen
bezahlt sind. 3.
Wenn
der Mieter nach einem Zusammenstoß/Unfall/Schäden den Gebrauch/die Anmietung
des Autos fortsetzen möchte, muss eine neue Kaution/ein neues Eigenrisiko
gezahlt werden. 4.
Ob
der Mietvertrag nach einem Zusammenstoß/Unfall/ Schäden weitergeführt wird,
liegt vollständig und ausschließlich im Ermessen des Vermieters. Artikel 10: Ausschlüsse. 1.
Wenn
der Schaden durch einen oder mehrere der folgenden Punkte verursacht wird, trägt
der Mieter den Schaden vollständig und unbegrenzt, einschließlich der Miete für
den Zeitraum, in dem das Fahrzeug repariert wird oder bis es von den Behörden
freigegeben wird. 1. Schäden verursacht durch: 1.
Grobe
Schuld, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter
oder Fahrer. 2.
Wenn
das Auto nicht für den normalen Personenverkehr verwendet wird
(Geschwindigkeitsrennen, Tour mit Geschwindigkeitselement, Transport schwerer
Güter, gefährliche oder illegale Verwendung usw.). 3.
Wenn
der Schaden an anderen als den üblichen und mit normalen Transportmitteln
zugänglichen Orten entstanden ist. (unter anderem Off-Road-Standorte, unbefestigten
Straßen und Wegen). Die Hilfe bei technischen Problemen und der
Abschleppdienst innerhalb dieser Orte werden ebenfalls gestrichen. 2.
Schäden,
die nicht von außen auf das Auto einwirken: 1.
Schäden
durch Ignorieren von Warnleuchten und / oder Temperatur, Öl oder anderen
Anzeigen. 2.
Schäden
oder Folgeschäden, die durch Weiterfahren mit einem kochenden Motor oder einem
Motor ohne ausreichendes Öl verursacht oder verschlimmert werden. 3.
Beschädigung
oder Verlust von Eigentum oder Verletzung von Personen im Auto. 4.
Wenn
der Fahrer das Auto rechtswidrig oder ohne Genehmigung des Vermieters fährt. 5.
Schäden,
die die zivilrechtliche Haftungssumme übersteigen (ANG 150.000, - sagen wir
einhundertfünfzigtausend niederländische antillianische Gulden). 6.
Wenn
der Mieter dem Vermieter einen Schaden nicht gemeldet und den Forensys/Curaçao
Road Service (Telefonnummer 9233) nicht eingeschaltet hat. 7.
Wenn
der Mieter den Diebstahl des Fahrzeugs oder von Teilen davon nicht sofort den
Behörden meldet oder keinen offiziellen Originalbericht vorlegen kann. 8.
Wenn
der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder auf andere
Weise in einem Zustand war, in dem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Fahrfähigkeit negativ beeinflusst oder gegen das Gesetz verstößt. 9.
Schäden,
die durch andere Angelegenheiten als das Autofahren verursacht werden,
einschließlich Aktivitäten auf einem Mobiltelefon oder dergleichen. 10.
Schäden
und/oder Folgeschäden durch Betanken von anderem Kraftstoff als in Artikel 12
Absatz 2 vorgeschrieben. 11.
Schäden
und/oder Folgeschäden durch Nichtbefolgung von der in Artikel 12 Absatz 3
beschriebenen Bedingungen. Artikel 11: Verpflichtungen. 1.
Im
Falle eines Unfalls/einer Kollision/ Schäden ist der Mieter verpflichtet; 1.
Das
Fahrzeug genau an der Stelle stehen zu lassen, an der sich der Unfall/die
Kollision ereignet hat, bis der Forensys-Inspektor anzeigt, dass es bewegt
werden kann. (Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung erlischt der Anspruch auf
Entschädigung durch die Versicherung und alle daraus entstehenden Kosten werden
vom Mieter zurückgefordert); 2.
Informieren
Sie sofort den Vermieter (+5999 687 5496). 3.
Rufen
Sie Forensys (Curaçao Road Service) an, 4.
(Telefonnummer
9233 / +5999 461 3282); 5.
Alarmieren
Sie gegebenenfalls die Polizei (Telefonnummer 911/917) 6.
Befolgen
Sie die Anweisungen des Vermieters, wie z.B. die Vorlage von Zeugenaussagen
und/oder anderen Dokumenten im Zusammenhang mit der Veranstaltung; 7.
Von
Schuldanerkenntnissen, in welcher Form auch immer, abzusehen; 2.
Das
Fahrzeug darf niemals unbeaufsichtigt gelassen werden, außer nach
ordnungsgemäßem Gebrauch aller Sicherheitsvorrichtungen gegen Unfälle,
Diebstahl und Einbruch, die am und im Fahrzeug angebracht und geliefert wurden; 3.
Der
Vermieter und den von ihm zu benennenden Personen jede gewünschte Zusammenarbeit
zu gewähren, um Ansprüche Dritter abzuwehren oder von Dritten Schadenersatz zu
erhalten. 4.
Der
Vermieter alle Dokumente und Briefe usw. zuzustellen, die der Mieter/Fahrer im
Zusammenhang mit einem Unfall erhalten hat. Artikel 12: Treibstoff. 1.
Das
Auto muss, wie abgegeben, vollgetankt zurückgegeben werden. Wenn der Tank nicht
vollständig gefüllt ist, werden die Kosten für Benzin erhöht mit ANG 50,-
berechnet. 2.
Es
muss nur Superbenzin/Benzin getankt werden (gelb an der Pumpe). 3.
Wenn
die Tankanzeige einen Tankinhalt von ¼ anzeigt, wird empfohlen, nachzutanken.
Es ist nicht erlaubt, den Tank des Autos bis zum Reserveteil zu entleeren; die
Qualität des Benzins auf Curaçao ist nicht immer gut. Wenn der Benzintank
vollständig entleert wird, ist es möglich, dass Sedimente in den Motor gelangen
und dieser beschädigt wird oder ausfallen kann. Artikel 13: Sicherheitsmaßnahmen. 1.
Beim
Verlassen des Fahrzeugs muss es verschlossen sein, und alle
Sicherheitsmaßnahmen müssen benutzt werden. 2.
Das
Auto muss nachts in einem geschlossenen Bereich geparkt werden. 3.
Das
Auto sollte so weit wie möglich jederzeit in voller Sicht geparkt werden. Wenn
dies nicht möglich ist, muss zumindest die Vorderseite des Fahrzeugs sichtbar
sein. 4.
Lassen
Sie nie Gegenstände im Auto, die für Einbrecher interessant erscheinen könnte. (Achtung: dies gilt auch für Gegenstände,
die für den Mieter keinen oder nur einen geringen Wert haben). Artikel 14: Funktionsstörungen, Pannen
usw. 1. Im
Falle einer Fehlfunktion oder eines Ausfalls muss der Vermieter so schnell wie
möglich informiert werden. 2. Selbst
gelösten Störungen im Auto können dem Vermieter nicht in Rechnung gestellt
werden. 3. Die
Kosten für die Lösung von Problemen, die der Mieter leicht hätte verhindern
können (leere Batterie infolge von eingeschaltetem Licht, Öffnen des Autos wegen vergessener Schlüssel, Reifenwechsel usw.) werden dem Mieter in Rechnung
gestellt. 4. Nach
der Meldung eines Problems im Sinne des vorstehenden Absatzes hat der Vermieter
die Wahl zwischen 1.
Einstellung
externer spezialisierter Hilfe, wenn eine solche Betriebsführung technisch am
wünschenswertesten ist oder zu diesem Zeitpunkt als notwendig erachtet wird. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. 2.
Mit
eigenen Mitteln das Problem lösen. Hierfür werden Kosten in Rechnung
gestellt; 1.
Innerhalb
der Öffnungszeiten 25,- ANG plus 0,75 ANG pro gefahrenem Kilometer (Hin- und
Rückfahrt) 2.
Außerhalb
der Öffnungszeiten 50 ANG plus 0,75 ANG pro gefahrenem Kilometer (Hin- und
Rückfahrt) 5.
Abschleppkosten
durch eine andere Firma als die Abschleppfirma des Vermieters werden niemals
erstattet. 6.
Der
Mieter muss dem Vermieter bei der Behebung einer Störung jegliche Kooperation
gewähren. 7.
Der
Vermieter kann nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden. 8.
Der
Mieter muss sicherstellen, dass der Kühlwasser- und Ölstand sowie der
Reifendruck regelmäßig überprüft werden. 9.
In
Absprache mit und auf Verlangen des Vermieters muss der Mieter dem Vermieter
die Möglichkeit geben, Wartung, Reparaturen und die vorgeschriebene periodische
Inspektion durchzuführen. Im Falle eines durch Fahrlässigkeit verursachten
Schadens gehen die Kosten zu Lasten des Mieters. Artikel 15: Reifen/Felgen. 1.
Das
Wechseln und Reparieren eines platten Reifens muss vom Mieter selbst
durchgeführt werden. Dies muss innerhalb von 24 Stunden nach der Entdeckung
geschehen. Das mitgelieferte Reserverad ist ein sogenannter Heimkehrreifen und
nicht für lange Strecken und hohe Geschwindigkeiten geeignet. 2.
Wenn
kein Reifenservice zur Verfügung steht (an Sonn- und Feiertagen), oder wenn der
Reifen oder die Felge nicht mehr zu reparieren ist, muss sich der Mieter mit
dem Vermieter in Verbindung setzen. 3.
Wenn
das Auto mit einem oder mehreren platten Reifen zurückgegeben wird, werden pro
Reifen ANG 75,- berechnet. 4.
Wenn
die Reifen beschädigt oder beschleunigt werden (z.B. durch zu hohen oder zu
niedrigen Druck oder Fahren mit einem platten Reifen), werden die beschädigten
Reifen und Felgen auf Kosten des Mieters durch neue ersetzt. 5.
Der
Ersatz beschädigter Reifen und Felgen muss von und durch einen
Reifenspezialisten/Automobilhersteller erfolgen, der von der Mietfirma bestimmt wird. 6.
Reifen
und Felgen, die vom Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ersetzt
werden, werden nicht akzeptiert, und der Ersatz wird dem Mieter weiterhin ohne
Erstattung der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Artikel 16: Zusätzliche Bedingungen für
Langzeitmieten. 1.
Unter
Langzeitmiete wird verstehen eine Mietdauer von mehr als 42
aufeinanderfolgenden Tagen. 2.
Ab
einer Mietdauer von zwei Monaten muss das Fahrzeug mindestens einmal im Monat
dem Vermieter zur Besichtigung vorgelegt werden. 3.
Bei
einer Mietdauer von mehr als zwei Monaten kann dem Mieter eine
Zahlungsvereinbarung angeboten werden. 1.
Artikel
6.1 wird dadurch ausgesetzt, läuft jedoch nicht ab. 2.
Artikel
6.4 bleibt in vollem Umfang in Kraft 3.
Durch
die Annahme des Zahlungsvereinbarung, das der Vermieter dem Mieter anbietet,
erklärt sich dieser zusätzlich zu den Punkten 1 und 2 dieses Artikels auch mit
den nachstehenden Bedingungen einverstanden. 1.
Die
Zahlungsvereinbarung entbindet den Mieter nicht von der Verpflichtung, die
volle Miete zu zahlen. 2.
Zahlungen
müssen vor oder spätestens zu den im Plan angegebenen Zahlungsterminen
erfolgen. 3.
Bei
Nichtzahlung, Zahlungsverzug oder vorzeitiger Beendigung des Mietzeitraums
erlischt die Zahlungsvereinbarung und die Restmiete wird sofort fällig. 4.
Die
Nichteinhaltung der Bedingungen dieses Artikels kann zur Auflösung des Vertrags
führen, ohne dass Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete
und/oder Kaution besteht. Artikel 17: Abgabe. 1.
Der
Mieter muss das Auto in einer überprüfbaren Weise zurückgeben. Wenn das Auto
innen und/oder außen zu stark verschmutzt ist, können dafür Kosten in Rechnung
gestellt werden. Bei stark verschmutzten Innenräumen übernimmt eine
professionelle Reinigungsfirma die Reinigung. Diese Kosten betragen ANG 200,-
und gehen zu Lasten des Mieters. 2.
Das
Auto muss an dem im Vertrag angegebenen Datum und zu der im Vertrag angegebenen
Uhrzeit zurückgegeben werden. Wenn der Mieter das Auto zu einem anderen
Zeitpunkt zurückgeben möchte, muss dies im Voraus mit dem Vermieter vereinbart
werden. 3.
Wenn
das Auto vor dem Ende der vereinbarten Mietdauer ohne vorherige Rücksprache und
Zustimmung der Vermietungsfirma zurückgegeben wird, erfolgt keine
Rückerstattung. Ausnahmen sind möglich. 4.
Wenn
vereinbart wurde, dass der Mieter nach der Rückgabe des Fahrzeugs
zurückgebracht wird, muss sich der Mieter genau an die vereinbarte Zeit halten,
die auf dem Mietvertrag angegeben ist. Wenn das Auto früher oder später
zurückgegeben wird, ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Mieter wegzubringen, und der Mieter muss den Transport selbst organisieren. Artikel 18: Nichtzustellung oder
verspätete Zustellung, Rückholung oder Abholung. 1.
Wenn
das Auto später als reserviert und bezahlt zurückgegeben wird, werden für die
erste angefangene Stunde 25,- ANG berechnet. 2.
Wenn
das Auto mehr als eine Stunde später zurückgegeben wird, wird ein ganzer Tag in
Rechnung gestellt. 3.
Wenn
das Auto nicht innerhalb von 8 Stunden nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben
wird, wird ein Bericht an die Behörden erstellt und alle Folgeschäden werden
vom Mieter zurückgefordert. 4.
Der
Vermieter hat jederzeit das Recht, das Auto ohne Inverzugsetzung oder
gerichtliche Intervention zurückzufordern oder zurückzuholen. 5.
Wenn
diese Wiederherstellung aufgrund der Bestimmungen in Artikel 10 oder 16
erfolgt, werden Kosten in Rechnung gestellt. 6.
Der
Mieter muss alles in seiner Macht Stehende tun, damit der Vermieter sofort über
das Auto und den Schlüsseln verfügen kann. 7.
Der
Mieter ermächtigt hiermit den Vermieter, das Gelände oder die Gebäude zu
betreten, auf denen sich das Auto befindet oder die zur Bergung des Autos
notwendig sind. Artikel 19: Verpflichtung zur
Lieferung/Rückerstattung. 1.
Wenn
es aufgrund eines Mangels des Fahrzeugs nicht möglich ist, mit dem gemieteten
Fahrzeug weiterzufahren, hat der Mieter Anspruch auf einen Ersatztransport,
sofern die Bestimmungen von Artikel 14 eingehalten wurden. 1. Der Ersatztransport
stammt in diesem Fall in erster Linie aus dem eigenen Fahrzeugpark des
Vermieters. 2.
Wenn
der Vermieter keinen Ersatztransport anbieten kann, wird ein gleichwertiges
Auto von anderen Vermietern angefordert. 3.
Wenn
ein Ersatztransport in keiner Weise angeboten werden kann, hat der Mieter
Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrags für den Zeitraum, in dem kein
Fahrzeug zur Verfügung stand, beginnend mit dem ersten Tag, nachdem das
Fahrzeug nicht mehr benutzbar war. 2.
Wenn
es aufgrund eines Unfalls/einer Kollision/ Schäden, für den/die der Mieter für
schuldig befunden wird, nicht möglich ist, das Fahrzeug weiter zu fahren, hat
der Mieter nur dann Anspruch auf einen Ersatztransport, wenn dieser innerhalb
des Unternehmens verfügbar ist. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die
verbleibende Mietsumme zurückerstattet. 3.
Andere
Kosten oder (Folge-)Schäden werden nicht erstattet. Artikel 20: Haftung. 1.
Der
Vermieter haftet niemals für Schäden an der Ladung, wie auch immer verursacht. 2.
Es
wird davon ausgegangen, dass der Mieter eine eigene Versicherung für mögliche
Schäden abgeschlossen hat. Artikel 21: Verkehrsrechtliche und andere
Bußgelder und Kosten. 1. Alle Bußgelder, Parkgebühren und sonstigen
Kosten, die mit dem Mietwagen während der Mietzeit anfallen, gehen zu Lasten
des Mieters. 1.
Ausgenommen
sind Geldbußen wegen Verzugshandlungen des Vermieters. (z.B. weil die
Fahrzeugpapiere nicht in Ordnung waren) 2.
Bußgelder
wegen geringfügiger technischer Mängel, die der Mieter leicht hätte beheben
können oder die dem Vermieter nicht angezeigt wurden, sind nicht erfasst im
vorheriger Punkt. (z.B. defekte Beleuchtung) 2. Rechnungen, die hierüber beim Vermieter
eingehen, werden vom Vermieter bezahlt und anschließend dem Mieter in Rechnung
gestellt. 3. Auf Wunsch oder wenn der Vermieter es für
erforderlich hält, werden alle verfügbaren (personenbezogenen) Daten an die
Behörde weitergegeben, die die Forderung erhoben hat. 4. Der Vermieter kann auch Bearbeitungs- und
Verwaltungskosten verlangen. Artikel 22: Änderungen. 1.
LT
Carrental behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. 2.
Sollten
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den auf unserer Website (www.longtermcuracao.com)
veröffentlichten abweichen, so gelten letztere. 3.
Wenn
die allgemeinen Geschäftsbedingungen während eines bereits laufenden
Mietvertrags geändert werden, bleiben die zu Beginn des Vertrags geltenden
Bedingungen in vollem Umfang in Kraft. Artikel 23: Streitigkeiten. 1.
Wenn
diese Bedingungen im Streitfall keine endgültige Antwort vorsehen, gelten die
Gesetze und Vorschriften des Landes Curaçao. Das Rechtsverhältnis zwischen LT
Carrental und dem Kunden unterliegt daher dem Recht von Curaçao unter
Ausschluss aller anderen Gesetze. 2.
Ein
Streitfall, bei dem der Mieter und der Vermieter keine Einigung erzielen
können, wird in erster Instanz ausschließlich vom Gericht erster Instanz in Curaçao entschieden. („Gerecht in Eerste Aanleg te Curacao“) Artikel 24: Sprachliche Widersprüche. 1.
Im
Falle von Widersprüchen zwischen der Niederländischen und der Deutschen Version
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Niederländische Version
jederzeit maßgebend.