Artikel 1: Die Parteien.
- LT Carrental (LongTerm Car-Rental Curaçao) mit
Sitz in Willemstad, Curaçao, eingetragen im Handelsregister der Industrie- und
Handelskammer unter der Nummer 151222, im Folgenden als "der
Vermieter" bezeichnet.
- Die im Vertrag / Vereinbarung genannte(n)
Person(en), im Folgenden als "Mieter" bezeichnet.
Artikel 2: Vereinbarung.
- Der Vermieter vermietet das angegebene Fahrzeug an
den Mieter für den im Mietvertrag angegebenen Zeitraum.
- Diese AGB, der Mietvertrag und die dem Mieter
vorab zugesandte Rechnung/Zahlungsvereinbarung mit dem jeweils gültigen
Mietpreis sind als untrennbare Einheit zu betrachten.
- Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der
Mieter mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
- Der Mieter umfasst auch den/die Fahrer.
Artikel 3:
Kaution / Selbstbehalt.
- Für die Reservierung des Fahrzeugs hat der Mieter
eine Zahlung in Höhe der Kaution / des Selbstbehalts geleistet. Nach
Bestätigung des Eingangs dieser Zahlung ist die Reservierung endgültig.
- Die Kaution dient zur Deckung des obligatorischen
Selbstbehalts der Versicherung und zur Deckung aller anderen Kosten, zu deren
Zahlung der Mieter verpflichtet ist.
- Die Kaution wird erst beglichen, nachdem das
Fahrzeug an den Vermieter zurückgegeben wurde.
Artikel 4: Annullierung/Reservierung.
- Wenn der Mieter die Reservierung innerhalb eines
Monats vor Beginn der Mietperiode annullieren möchte, erfolgt keine
Rückerstattung der Kaution.
Artikel 5:
Zahlung und Vertragsbeginn.
- Die Miete muss im Voraus bezahlt werden.
- Die Mietvorauszahlung dient als Zahlung der
geschuldeten Miete.
- Die Vereinbarung tritt erst in Kraft, nachdem die
(erste Rate der) Zahlung der fälligen Miete erfolgt ist.
- Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages (vor
Ablauf der vereinbarten Mietdauer) berechtigt weder zur Rückerstattung der
bereits gezahlten Miete noch entbindet sie den Mieter von der Verpflichtung zur
Zahlung der Restmiete. (Ausnahmen sind möglich, jedoch nur nach vorheriger
Absprache und Zustimmung des Vermieters)
Artikel 6: Der Zustand des Autos.
- Der Vermieter erklärt, dass sich das Auto in einem
guten Motor- und mechanischen Zustand befindet, die Karosserie und der Lack in
einem guten Zustand sind und das Auto mit Autopapieren und einem (Notfall-)
Reserverad mit zugehörigem Werkzeug ausgestattet ist. Abweichungen
sind im Vertrag angegeben.
- Das Fahrzeug muss in dem Zustand zurückgegeben
werden, in dem es ausgestellt wurde.
Artikel 7:
Nutzungsregeln.
- Es ist weder mit noch im Auto erlaubt;
- an Geschwindigkeitsrennen oder Straßenrennen teilzunehmen
oder diese zu veranlassen;
- im Gelände zu
fahren;
- Tiere zu
transportieren;
- zu rauchen;
- mit nasser Badebekleidung auf den Sitzen Platz zu
nehmen;
- Taschen und / oder andere Gegenstände zu
hinterlassen;
- nachts außer in geschlossenen und / oder bewachten
und beleuchteten Bereichen zu parken;
- mit dem "Heimkehrreifen" (dem
Reserverad) zu fahren, außer um einen Ort zu erreichen, an dem das Auto sicher
ist, und / oder einen Reifenservice, an dem der platte Reifen repariert oder
ersetzt werden kann.
- Es ist auch nicht gestattet, das Auto zu benutzen
oder benutzen zu lassen;
- für jeden
gesetzeswidrigen Zweck;
- Fahrstunden
geben;
- Drücken oder Ziehen eines anderen Fahrzeugs oder
Anhängers;
- die Beförderung von Personen oder Gütern, die
gegen gesetzliche Bestimmungen des Landes Curaçao verstoßen;
- von einem anderen als dem mit dem Vermieter
vertraglich vereinbarten Fahrer;
- durch einen Fahrer, der unter dem Einfluss von
Alkohol und/oder Betäubungsmitteln steht oder anderweitig als nicht in der Lage
angesehen werden kann, das Fahrzeug verantwortungsvoll zu fahren.
- andere als die, für die das Auto bestimmt ist:
Personenverkehr. (persönliches Gepäck ist darunter enthalten)
- Sie müssen das Auto sauber halten.
Artikel 8: Schadenersatz.
- Alle Schäden, Diebstahl, Vandalismus, Einbruch
usw., wie auch immer verursacht, und Schäden, die aus einem Zusammenstoß/Unfall
resultieren, an dem der Mieter schuld ist und/oder der Schaden von keiner
anderen Partei wiedererlangt werden kann (einschließlich der Miete für den
Zeitraum, in dem sich das Fahrzeug in Reparatur befindet oder bis es von den
Behörden freigegeben wird), gehen bis maximal zur Höhe der
Kaution/Selbstbehalts zu Lasten des Mieters.
- Der Vermieter behält die Kaution, bis das Auto
repariert und alle Rechnungen bezahlt sind.
- Wenn der Mieter nach einem Zusammenstoß/Unfall/Schäden
den Gebrauch/die Anmietung des Autos fortsetzen möchte, muss eine neue
Kaution/ein neues Eigenrisiko gezahlt werden.
- Ob der Mietvertrag nach einem Zusammenstoß/Unfall/
Schäden weitergeführt wird, liegt vollständig und ausschließlich im Ermessen
des Vermieters.
Artikel 9:
Ausschlüsse.
- Wenn der Schaden durch einen oder mehrere der
folgenden Punkte verursacht wird, trägt der Mieter den Schaden vollständig und
unbegrenzt, einschließlich der Miete für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug
repariert wird oder bis es von den Behörden freigegeben wird.
- Schäden
verursacht durch:
- Grobe Schuld, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter oder Fahrer.
- Wenn das Auto nicht für den normalen Personenverkehr verwendet wird (Geschwindigkeitsrennen, Tour mit Geschwindigkeitselement, Transport schwerer Güter, gefährliche oder illegale Verwendung usw.).
-
Wenn der Schaden an anderen als den üblichen und mit normalen Transportmitteln zugänglichen Orten entstanden ist. (unter anderem Off-Road-Standorte, unbefestigten Straßen und Wegen). Die Hilfe bei technischen Problemen und der Abschleppdienst innerhalb dieser Orte werden ebenfalls gestrichen.
- Schäden, die nicht von außen auf das Auto einwirken:
- Schäden durch Ignorieren von Warnleuchten und / oder Temperatur, Öl oder anderen Anzeigen
- Schäden oder Folgeschäden, die durch Weiterfahren mit einem kochenden Motor oder einem Motor ohne ausreichendes Öl verursacht oder verschlimmert werden.
- Beschädigung oder Verlust von Eigentum oder Verletzung von Personen im Auto.
- Wenn der Fahrer das Auto rechtswidrig oder ohne Genehmigung des Vermieters fährt.
- Schäden, die die zivilrechtliche Haftungssumme übersteigen (ANG 150.000, - sagen wir einhundertfünfzigtausend niederländische antillianische Gulden).
- Wenn der Mieter dem Vermieter einen Schaden nicht gemeldet und den Forensys/Curaçao Road Service (Telefonnummer +5999 461 3282) nicht eingeschaltet hat.
- Wenn der Mieter den Diebstahl des Fahrzeugs oder von Teilen davon nicht sofort den Behörden meldet oder keinen offiziellen Originalbericht vorlegen kann.
- Wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder auf andere Weise in einem Zustand war, in dem davon ausgegangen werden kann, dass er die Fahrfähigkeit negativ beeinflusst oder gegen das Gesetz verstößt.
- Schäden, die durch andere Angelegenheiten als das Autofahren verursacht werden, einschließlich Aktivitäten auf einem Mobiltelefon oder dergleichen.
- Schäden und/oder Folgeschäden durch Betanken von anderem Kraftstoff als in Artikel 11 Absatz 2 vorgeschrieben.
- Schäden und/oder Folgeschäden durch Nichtbefolgung von der in Artikel 11 Absatz 3 beschriebenen Bedingungen.
Artikel 10:
Verpflichtungen.
- Im Falle eines Unfalls/einer Kollision/ Schäden ist
der Mieter verpflichtet;
- Das Fahrzeug genau an der Stelle stehen zu lassen,
an der sich der Unfall/die Kollision ereignet hat, bis der Forensys-Inspektor
anzeigt, dass es bewegt werden kann. (Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung
erlischt der Anspruch auf Entschädigung durch die Versicherung und alle daraus
entstehenden Kosten werden vom Mieter zurückgefordert);
- Informieren Sie sofort den Vermieter
(+5999 687 5496).
- Rufen Sie Forensys (Curaçao Road Service) an, (Telefonnummer 9233 / +5999 461 3282);
- Alarmieren Sie gegebenenfalls die Polizei
(Telefonnummer 911/917)
- Befolgen Sie die Anweisungen des Vermieters, wie
z.B. die Vorlage von Zeugenaussagen und/oder anderen Dokumenten im Zusammenhang
mit der Veranstaltung;
- Von Schuldanerkenntnissen, in welcher Form auch
immer, abzusehen;
- Das Fahrzeug darf niemals unbeaufsichtigt gelassen
werden, außer nach ordnungsgemäßem Gebrauch aller Sicherheitsvorrichtungen
gegen Unfälle, Diebstahl und Einbruch, die am und im Fahrzeug angebracht und
geliefert wurden;
- Der Vermieter und den von ihm zu benennenden
Personen jede gewünschte Zusammenarbeit zu gewähren, um Ansprüche Dritter
abzuwehren oder von Dritten Schadenersatz zu erhalten.
- Der Vermieter alle Dokumente und Briefe usw.
zuzustellen, die der Mieter/Fahrer im Zusammenhang mit einem Unfall erhalten
hat.
Artikel 11:
Treibstoff.
- Das Auto muss, wie abgegeben, vollgetankt
zurückgegeben werden. Wenn der Tank nicht vollständig gefüllt ist, werden die
Kosten für Benzin erhöht mit ANG 50,- berechnet.
- Es muss nur Superbenzin/Benzin getankt werden
(gelb an der Pumpe).
- Wenn die Tankanzeige einen Tankinhalt von ¼
anzeigt, wird empfohlen, nachzutanken. Es ist nicht erlaubt, den Tank des Autos
bis zum Reserveteil zu entleeren; die Qualität des Benzins auf Curaçao ist
nicht immer gut. Wenn der Benzintank vollständig entleert wird, ist es möglich,
dass Sedimente in den Motor gelangen und dieser beschädigt wird oder ausfallen
kann.
Artikel 12: Sicherheitsmaßnahmen.
- Beim Verlassen des Fahrzeugs muss es verschlossen
sein, und alle Sicherheitsmaßnahmen müssen benutzt werden.
- Das Auto muss nachts in einem geschlossenen
Bereich geparkt werden.
- Das Auto sollte so weit wie möglich jederzeit in
voller Sicht geparkt werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss zumindest die
Vorderseite des Fahrzeugs sichtbar sein.
- Lassen Sie nie Gegenstände im Auto, die für
Einbrecher interessant erscheinen könnte. (Achtung: dies gilt auch für Gegenstände, die für
den Mieter keinen oder nur einen geringen Wert haben).
Artikel 13:
Funktionsstörungen, Pannen usw.
- Im Falle einer Fehlfunktion oder eines Ausfalls
muss der Vermieter so schnell wie möglich informiert werden.
- Selbst gelösten Störungen im Auto können dem
Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden.
- Die Kosten für die Lösung von Problemen, die der
Mieter leicht hätte verhindern können (leere Batterie infolge von
eingeschaltetem Licht, Öffnen des Autos wegen vergessener Schlüssel, Reifenwechsel
usw.) werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Nach der Meldung eines Problems im Sinne des
vorstehenden Absatzes hat der Vermieter die Wahl zwischen
- Einstellung externer spezialisierter Hilfe, wenn
eine solche Betriebsführung technisch am wünschenswertesten ist oder zu diesem
Zeitpunkt als notwendig erachtet wird. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
- Mit eigenen Mitteln das Problem lösen. Hierfür werden Kosten in Rechnung gestellt;
- Innerhalb der Öffnungszeiten 25,- ANG plus 0,75
ANG pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
- Außerhalb der Öffnungszeiten 50 ANG plus 0,75 ANG
pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
- Abschleppkosten durch eine andere Firma als die
Abschleppfirma des Vermieters werden niemals erstattet.
- Der Mieter muss dem Vermieter bei der Behebung
einer Störung jegliche Kooperation gewähren.
- Der Vermieter kann nicht für Folgeschäden haftbar
gemacht werden.
- Der Mieter muss sicherstellen, dass der
Kühlwasser- und Ölstand sowie der Reifendruck regelmäßig überprüft werden.
- In Absprache mit und auf Verlangen des Vermieters
muss der Mieter dem Vermieter die Möglichkeit geben, Wartung, Reparaturen und
die vorgeschriebene periodische Inspektion durchzuführen. Im Falle eines durch
Fahrlässigkeit verursachten Schadens gehen die Kosten zu Lasten des Mieters.
Artikel 14:
Reifen/Felgen.
- Das Wechseln und Reparieren eines platten Reifens
muss vom Mieter selbst durchgeführt werden. Dies muss innerhalb von 24 Stunden
nach der Entdeckung geschehen. Das mitgelieferte Reserverad ist ein sogenannter
Heimkehrreifen und nicht für lange Strecken und hohe Geschwindigkeiten
geeignet.
- Wenn kein Reifenservice zur Verfügung steht (an
Sonn- und Feiertagen), oder wenn der Reifen oder die Felge nicht mehr zu
reparieren ist, muss sich der Mieter mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
- Wenn das Auto mit einem oder mehreren platten
Reifen zurückgegeben wird, werden pro Reifen ANG 75,- berechnet.
- Wenn die Reifen beschädigt oder beschleunigt
werden (z.B. durch zu hohen oder zu niedrigen Druck oder Fahren mit einem
platten Reifen), werden die beschädigten Reifen und Felgen auf Kosten des
Mieters durch neue ersetzt.
- Der Ersatz beschädigter Reifen und Felgen muss von
und durch einen Reifenspezialisten/Automobilhersteller erfolgen, der von der
Mietfirma bestimmt wird.
- Reifen und Felgen, die vom Mieter ohne vorherige
Zustimmung des Vermieters ersetzt werden, werden nicht akzeptiert, und der
Ersatz wird dem Mieter weiterhin ohne Erstattung der entstandenen Kosten in
Rechnung gestellt.
Artikel 15: Zusätzliche Bedingungen für
Langzeitmieten.
- Unter Langzeitmiete wird verstehen eine Mietdauer
von mehr als 42 aufeinanderfolgenden Tagen.
- Ab einer Mietdauer von zwei Monaten muss das
Fahrzeug mindestens einmal im Monat dem Vermieter zur Besichtigung vorgelegt
werden.
- Bei einer Mietdauer von mehr als zwei Monaten kann
dem Mieter eine Zahlungsvereinbarung angeboten werden.
- Artikel 5.1
wird dadurch ausgesetzt, läuft jedoch nicht ab.
- Artikel 5.4 bleibt in vollem Umfang in Kraft
- Durch die Annahme des Zahlungsvereinbarung, das
der Vermieter dem Mieter anbietet, erklärt sich dieser zusätzlich zu den
Punkten 1 und 2 dieses Artikels auch mit den nachstehenden Bedingungen
einverstanden.
- Die Zahlungsvereinbarung entbindet den Mieter
nicht von der Verpflichtung, die volle Miete zu zahlen.
- Zahlungen müssen vor oder spätestens zu den im
Plan angegebenen Zahlungsterminen erfolgen.
- Bei Nichtzahlung, Zahlungsverzug oder vorzeitiger
Beendigung des Mietzeitraums erlischt die Zahlungsvereinbarung und die
Restmiete wird sofort fällig.
- Die Nichteinhaltung der Bedingungen dieses
Artikels kann zur Auflösung des Vertrags führen, ohne dass Anspruch auf
Rückerstattung der bereits gezahlten Miete und/oder Kaution besteht.
Artikel 16:
Abgabe.
- Der Mieter muss das Auto in einer überprüfbaren
Weise zurückgeben. Wenn das Auto innen und/oder außen zu stark verschmutzt ist,
können dafür Kosten in Rechnung gestellt werden. Bei stark verschmutzten
Innenräumen übernimmt eine professionelle Reinigungsfirma die Reinigung. Diese
Kosten betragen ANG 200,- und gehen zu Lasten des Mieters.
- Das Auto muss an dem im Vertrag angegebenen Datum
und zu der im Vertrag angegebenen Uhrzeit zurückgegeben werden. Wenn der Mieter
das Auto zu einem anderen Zeitpunkt zurückgeben möchte, muss dies im Voraus mit
dem Vermieter vereinbart werden.
- Wenn das Auto vor dem Ende der vereinbarten
Mietdauer ohne vorherige Rücksprache und Zustimmung der Vermietungsfirma
zurückgegeben wird, erfolgt keine Rückerstattung. Ausnahmen
sind möglich.
- Wenn vereinbart wurde, dass der Mieter nach der
Rückgabe des Fahrzeugs zurückgebracht wird, muss sich der Mieter genau an die
vereinbarte Zeit halten, die auf dem Mietvertrag angegeben ist. Wenn das Auto
früher oder später zurückgegeben wird, ist der Vermieter nicht verpflichtet,
den Mieter wegzubringen, und der Mieter muss den Transport selbst organisieren.
Artikel 17: Nichtzustellung oder verspätete
Zustellung, Rückholung oder Abholung.
- Wenn das Auto später als reserviert und bezahlt
zurückgegeben wird, werden für die erste angefangene Stunde 25,- ANG berechnet.
- Wenn das Auto mehr als eine Stunde später
zurückgegeben wird, wird ein ganzer Tag in Rechnung gestellt.
- Wenn das Auto nicht innerhalb von 8 Stunden nach
Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wird ein Bericht an die Behörden
erstellt und alle Folgeschäden werden vom Mieter zurückgefordert.
- Der Vermieter hat jederzeit das Recht, das Auto
ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zurückzufordern oder
zurückzuholen.
- Wenn diese Wiederherstellung aufgrund der
Bestimmungen in Artikel 9 erfolgt, werden Kosten in Rechnung gestellt.
- Der Mieter muss alles in seiner Macht Stehende
tun, damit der Vermieter sofort über das Auto und den Schlüsseln verfügen kann.
- Der Mieter ermächtigt hiermit den Vermieter, das
Gelände oder die Gebäude zu betreten, auf denen sich das Auto befindet oder die
zur Bergung des Autos notwendig sind.
Artikel 18: Verpflichtung zur
Lieferung/Rückerstattung.
- Wenn es aufgrund eines Mangels des Fahrzeugs nicht
möglich ist, mit dem gemieteten Fahrzeug weiterzufahren, hat der Mieter
Anspruch auf einen Ersatztransport, sofern die Bestimmungen von Artikel 13
eingehalten wurden.
- Der Ersatztransport stammt in diesem Fall in
erster Linie aus dem eigenen Fahrzeugpark des Vermieters.
- Wenn der Vermieter keinen Ersatztransport anbieten
kann, wird ein gleichwertiges Auto von anderen Vermietern angefordert.
- Wenn ein Ersatztransport in keiner Weise angeboten
werden kann, hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrags für den
Zeitraum, in dem kein Fahrzeug zur Verfügung stand, beginnend mit dem ersten
Tag, nachdem das Fahrzeug nicht mehr benutzbar war.
- Wenn es aufgrund eines Unfalls/einer Kollision/
Schäden, für den/die der Mieter für schuldig befunden wird, nicht möglich ist,
das Fahrzeug weiter zu fahren, hat der Mieter nur dann Anspruch auf einen
Ersatztransport, wenn dieser innerhalb des Unternehmens verfügbar ist. Wenn
dies nicht der Fall ist, wird die verbleibende Mietsumme zurückerstattet.
- Andere Kosten oder (Folge-)Schäden werden nicht
erstattet.
Artikel 19:
Haftung.
- Der Vermieter haftet niemals für Schäden an der
Ladung, wie auch immer verursacht.
- Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter eine
eigene Versicherung für mögliche Schäden abgeschlossen hat.
Artikel 20: Verkehrsrechtliche und andere
Bußgelder und Kosten.
- Alle
Bußgelder, Parkgebühren und sonstigen Kosten, die mit dem Mietwagen während der Mietzeit anfallen, gehen zu Lasten des
Mieters.
- Ausgenommen sind Geldbußen wegen Verzugshandlungen
des Vermieters. (z.B. weil die Fahrzeugpapiere nicht in Ordnung
waren)
- Bußgelder wegen geringfügiger technischer Mängel,
die der Mieter leicht hätte beheben können oder die dem Vermieter nicht
angezeigt wurden, sind nicht erfasst im vorheriger Punkt. (z.B. defekte
Beleuchtung)
- Rechnungen,
die hierüber beim Vermieter eingehen, werden vom Vermieter bezahlt und anschließend dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Auf
Wunsch oder wenn der Vermieter es für erforderlich hält, werden alle
verfügbaren (personenbezogenen) Daten an die Behörde
weitergegeben, die die Forderung erhoben hat.
- Der
Vermieter kann auch Bearbeitungs- und Verwaltungskosten verlangen.
Artikel 21:
Änderungen.
- LT Carrental behält sich das Recht vor, diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu
ändern.
- Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
den auf unserer Website (www.longtermcuracao.com) veröffentlichten abweichen,
so gelten letztere.
- Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen während
eines bereits laufenden Mietvertrags geändert werden, bleiben die zu Beginn des
Vertrags geltenden Bedingungen in vollem Umfang in Kraft.
Artikel 22: Streitigkeiten.
- Wenn diese Bedingungen im Streitfall keine
endgültige Antwort vorsehen, gelten die Gesetze und Vorschriften des Landes
Curaçao. Das Rechtsverhältnis zwischen LT Carrental und dem Kunden unterliegt
daher dem Recht von Curaçao unter Ausschluss aller anderen Gesetze.
- Ein Streitfall, bei dem der Mieter und der
Vermieter keine Einigung erzielen können, wird in erster Instanz ausschließlich
vom Gericht erster Instanz in Curaçao entschieden. („Gerecht in Eerste Aanleg
te Curacao“)
Artikel 23: Sprachliche Widersprüche.
- Im Falle von Widersprüchen zwischen der Niederländischen
und der Deutschen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Niederländische
Version jederzeit maßgebend.