Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2.5
Artikel 1: Die Parteien.
- LT Carrental (LongTerm Car Rental Curaçao) mit Sitz in Willemstad, Curaçao, eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 151222, im Folgenden als "der Vermieter" bezeichnet.
- Die im Vertrag / Vereinbarung genannte (n) Person (en), im Folgenden als "Mieter" bezeichnet.
Artikel 2: Vereinbarung.
- Der
Vermieter vermietet das Fahrzeug, wie im Vertrag angegeben, für den angegebenen
Zeitraum an den Mieter. Diese Bedingungen sind ein integraler Bestandteil des
Vertrages. Unter dem Mieter ist / sind auch die Fahrer zu verstehen.
Artikel 3: Kaution / Selbstbehalt.
- Für
die Reservierung des Fahrzeugs hat der Mieter eine Zahlung in Höhe der Kaution
/ des Selbstbehalts geleistet. Nach Bestätigung des Eingangs dieser Zahlung ist
die Reservierung endgültig.
- Die
Kaution dient zur Deckung des obligatorischen Selbstbehalts der Versicherung
und zur Deckung aller anderen Kosten, zu deren Zahlung der Mieter verpflichtet
ist.
- Die
Kaution wird erst beglichen, nachdem das Fahrzeug an den Vermieter
zurückgegeben wurde.
Artikel 4: Annullierung/Reservierung.
- Wenn der Mieter die Reservierung innerhalb eines
Monats vor Beginn der Mietperiode annullieren möchte, erfolgt keine
Rückerstattung der Kaution.
Artikel 5: Zahlung und Vertragsbeginn.
- Die Miete muss im Voraus bezahlt werden.
- Wenn der Mieter für einen längeren Zeitraum als
einen Monat mietet, muss er die Monatsmiete für den nächsten Zeitraum zu einem
mit dem Vermieter vereinbarten Datum und Zeitpunkt zahlen und das Auto dem
Vermieter zur Inspektion vorlegen.
- Die Mietvorauszahlung dient als Zahlung der
geschuldeten Miete.
- Die Vereinbarung tritt erst in Kraft, nachdem
die (erste Rate der) Zahlung der fälligen Miete erfolgt ist.
- Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages (vor
Ablauf der vereinbarten Mietdauer) berechtigt weder zur Rückerstattung der
bereits gezahlten Miete noch entbindet sie den Mieter von der Verpflichtung zur
Zahlung der Restmiete. (Ausnahmen sind möglich, jedoch nur nach vorheriger
Absprache und Zustimmung des Vermieters)
Artikel 6: Der Zustand des Autos.
- Der
Vermieter erklärt, dass sich das Auto in einem guten Motor- und mechanischen
Zustand befindet, die Karosserie und der Lack in einem guten Zustand sind und
das Auto mit Autopapieren und einem (Notfall-) Reserverad mit zugehörigem
Werkzeug ausgestattet ist. Abweichungen sind im Vertrag angegeben.
- Das
Fahrzeug muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem es ausgestellt wurde.
Artikel 7: Nutzungsregeln.
- Es
ist weder mit noch im Auto erlaubt;
- an
Geschwindigkeitsrennen oder Straßenrennen teilzunehmen oder diese zu
veranlassen;
- im
Gelände zu fahren;
- Tiere
zu transportieren;
- zu
rauchen;
- mit
nasser Badebekleidung auf den Sitzen Platz zu nehmen;
- Taschen
und / oder andere Gegenstände zu hinterlassen;
- nachts
außer in geschlossenen und / oder bewachten und beleuchteten Bereichen zu parken;
- mit
dem "Heimkehrreifen" (dem Reserverad) zu fahren, außer um einen Ort
zu erreichen, an dem das Auto sicher ist, und / oder einen Reifenservice, an dem
der platte Reifen repariert oder ersetzt werden kann.
- Es
ist auch nicht gestattet, das Auto zu benutzen oder benutzen zu lassen;
- für
jeden gesetzeswidrigen Zweck;
- Fahrstunden
geben;
- Drücken
oder Ziehen eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers;
- die
Beförderung von Personen oder Gütern, die gegen gesetzliche Bestimmungen des
Landes Curaçao verstoßen;
- von
einem anderen als dem mit dem Vermieter vertraglich vereinbarten Fahrer;
- durch
einen Fahrer, der unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln
steht oder anderweitig als nicht in der Lage angesehen werden kann, das
Fahrzeug verantwortungsvoll zu fahren.
- andere
als die, für die das Auto bestimmt ist: Personenverkehr. (persönliches Gepäck
ist darunter enthalten)
- Sie
müssen das Auto sauber halten.
Artikel 8: Schadenersatz.
- Alle Schäden, Diebstahl, Vandalismus, Einbruch
usw., wie auch immer verursacht, und Schäden, die aus einem Zusammenstoß/Unfall
resultieren, an dem der Mieter schuld ist und/oder der Schaden von keiner
anderen Partei wiedererlangt werden kann (einschließlich der Miete für den
Zeitraum, in dem sich das Fahrzeug in Reparatur befindet oder bis es von den
Behörden freigegeben wird), gehen bis maximal zur Höhe der
Kaution/Selbstbehalts zu Lasten des Mieters.
- Der Vermieter behält die Kaution, bis das Auto
repariert und alle Rechnungen bezahlt sind.
- Wenn der Mieter nach einem Zusammenstoß/Unfall
den Gebrauch/die Anmietung des Autos fortsetzen möchte, muss eine neue
Kaution/ein neues Eigenrisiko gezahlt werden.
- Ob der Mietvertrag nach einem
Zusammenstoß/Unfall weitergeführt wird, liegt vollständig und ausschließlich im
Ermessen des Vermieters.
Artikel 9: Ausschlüsse.
- Wenn
der Schaden durch einen oder mehrere der folgenden Punkte verursacht wird,
trägt der Mieter den Schaden vollständig und unbegrenzt, einschließlich der
Miete für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug repariert wird oder bis es von den
Behörden freigegeben wird.
- Schäden
verursacht durch:
- Grobe
Schuld, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter
oder Fahrer.
- Wenn
das Auto nicht für den normalen Personenverkehr verwendet wird
(Geschwindigkeitsrennen, Tour mit Geschwindigkeitselement, Transport schwerer
Güter, gefährliche oder illegale Verwendung usw.).
- Wenn
der Schaden im Christoffelpark, auf unbefestigten Straßen, in der Hato-Ebene
oder an anderen Orten aufgetreten ist, die mit normalem Transport schwer zu erreichen
sind. Darüber hinaus werden die Hilfe bei technischen Problemen und der
Abschleppdienst innerhalb dieser Orte gestrichen.
- Schäden,
die nicht von außen auf das Auto einwirken:
- Schäden
durch Ignorieren von Warnleuchten und / oder Temperatur, Öl oder anderen
Anzeigen.
- Schäden
oder Folgeschäden, die durch Weiterfahren mit einem kochenden Motor oder einem
Motor ohne ausreichendes Öl verursacht oder verschlimmert werden.
- Beschädigung
oder Verlust von Eigentum oder Verletzung von Personen im Auto.
- Wenn
der Fahrer das Auto rechtswidrig oder ohne Genehmigung des Vermieters fährt.
- Schäden,
die die zivilrechtliche Haftungssumme übersteigen (ANG 150.000, - / einhundertfünfzigtausend Niederländische Antillianische Gulden).
- Wenn
der Mieter im Schadensfall keinen Forensys-Bericht des Curaçao Road Service
(Telefonnummer 199) vorlegen kann, ob der Mieter seine Meinung zur
Schuldenfrage äußert.
- Wenn
der Mieter den Diebstahl des Fahrzeugs oder von Teilen davon nicht sofort den
Behörden meldet oder keinen offiziellen Originalbericht vorlegen kann.
- Wenn
der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder auf andere
Weise in einem Zustand war, in dem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Fahrfähigkeit negativ beeinflusst oder gegen das Gesetz verstößt.
- Schäden,
die durch andere Angelegenheiten als das Autofahren verursacht werden,
einschließlich Aktivitäten auf einem Mobiltelefon oder dergleichen.
- Schäden
durch Betanken von anderem Kraftstoff als in Artikel 11 Absatz 2
vorgeschrieben.
- Schäden
durch Nichteinhaltung der in Artikel 11 Absatz 3 beschriebenen Bestimmung.
Artikel 10: Verpflichtungen.
- Im Falle eines Unfalls/einer Kollision ist der
Mieter verpflichtet;
- Das Fahrzeug genau an der Stelle stehen zu
lassen, an der sich der Unfall/die Kollision ereignet hat, bis der
Forensys-Inspektor anzeigt, dass es bewegt werden kann. (Bei Nichteinhaltung
dieser Bestimmung erlischt der Anspruch auf Entschädigung durch die
Versicherung und alle daraus entstehenden Kosten werden vom Mieter
zurückgefordert);
- Informieren Sie sofort den Vermieter
(+59996875496).
- Rufen
Sie Forensys (Curaçao Road Service) an, (Telefonnummer 199/+59997471333);
- Alarmieren Sie gegebenenfalls die Polizei
(Telefonnummer 911/917)
- Befolgen Sie die Anweisungen des Vermieters, wie
z.B. die Vorlage von Zeugenaussagen und/oder anderen Dokumenten im Zusammenhang
mit der Veranstaltung;
- jederzeit innerhalb von 24 Stunden, sofern nicht
anders schriftlich vereinbart, den so genannten "Mini-Report" von
Forensys dem Vermieter auszuhändigen oder anderweitig rechtzeitig zur Verfügung
zu stellen;
- Von Schuldanerkenntnissen, in welcher Form auch
immer, abzusehen;
- Das Fahrzeug darf niemals unbeaufsichtigt
gelassen werden, außer nach ordnungsgemäßem Gebrauch aller
Sicherheitsvorrichtungen gegen Unfälle, Diebstahl und Einbruch, die am und im
Fahrzeug angebracht und geliefert wurden;
- Dem Vermieter und den von ihm zu benennenden
Personen jede gewünschte Zusammenarbeit zu gewähren, um Ansprüche Dritter
abzuwehren oder von Dritten Schadenersatz einzuforderen.
- Dem Vermieter alle Dokumente und Briefe usw.
zuzustellen, die der Mieter/Fahrer im Zusammenhang mit einem Unfall erhalten
hat.
Artikel 11: Treibstoff.
- Das Auto muss, wie abgegeben, vollgetankt
zurückgegeben werden. Wenn der Tank nicht vollständig gefüllt ist, werden die Kosten für Benzin erhöht mit ANG 50,- berechnet.
- Es muss nur Superbenzin/Benzin getankt werden
(gelb an der Pumpe).
- Wenn die Tankanzeige einen Tankinhalt von ¼
anzeigt, wird empfohlen, nachzutanken. Es ist nicht erlaubt, den Tank des Autos
bis zum Reserveteil zu entleeren; die Qualität des Benzins auf Curaçao ist
nicht immer gut. Wenn der Benzintank vollständig entleert wird, ist es möglich,
dass Sedimente in den Motor gelangen und dieser beschädigt wird oder ausfallen
kann.
Artikel 12: Sicherheitsmaßnahmen.
- Beim Verlassen des Fahrzeugs muss es
verschlossen sein, und alle Sicherheitsmaßnahmen müssen benutzt werden.
- Das Auto muss nachts in einem geschlossenen Bereich
geparkt werden.
- Das Auto sollte so weit wie möglich jederzeit in
voller Sicht geparkt werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss zumindest die
Vorderseite des Fahrzeugs sichtbar sein.
- Lassen Sie nie Gegenstände im Auto, die für
Einbrecher interessant erscheinen könnte. (Achtung: dies gilt auch für
Gegenstände, die für den Mieter keinen oder nur einen geringen Wert haben).
Artikel 13: Funktionsstörungen, Pannen usw.
- Im Falle einer Fehlfunktion oder eines Ausfalls
muss der Vermieter so schnell wie möglich informiert werden.
- Selbst gelösten Störungen im Auto können dem
Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden.
- Die Kosten für die Lösung von Problemen, die der
Mieter leicht hätte verhindern können (leere Batterie infolge von eingeschaltetem
Licht, Öffnen des Autos wegen vergessener Schlüssel usw.) werden dem Mieter in
Rechnung gestellt.
- Abschleppkosten durch eine andere Firma als die
Abschleppfirma des Vermieters werden niemals erstattet.
- Der Mieter muss dem Vermieter bei der Behebung
einer Störung jegliche Kooperation gewähren.
- Der Vermieter kann nicht für Folgeschäden
haftbar gemacht werden.
- Der Mieter muss sicherstellen, dass der
Kühlwasser- und Ölstand sowie der Reifendruck regelmäßig überprüft werden.
- In Absprache mit und auf Verlangen des
Vermieters muss der Mieter dem Vermieter die Möglichkeit geben, Wartung,
Reparaturen und die vorgeschriebene jährliche Inspektion durchzuführen. Im
Falle eines durch Fahrlässigkeit verursachten Schadens gehen die Kosten zu
Lasten des Mieters.
Artikel 14: Reifen/Felgen.
- Das Wechseln und Reparieren eines platten
Reifens muss vom Mieter selbst durchgeführt werden. Dies muss innerhalb von 24
Stunden nach der Entdeckung geschehen. Das mitgelieferte Reserverad ist ein
sogenannter Heimkehrreifen und nicht für lange Strecken und hohe
Geschwindigkeiten geeignet.
- Wenn kein Reifenservice zur Verfügung steht (an
Sonn- und Feiertagen), muss sich der Mieter mit dem Vermieter in Verbindung
setzen.
- Wenn das Auto mit einem oder mehreren platten
Reifen zurückgegeben wird, werden pro Reifen ANG 50,- berechnet.
- Wenn die Reifen beschädigt oder beschleunigt
werden (z.B. durch zu hohen oder zu niedrigen Druck oder Fahren mit einem
platten Reifen), werden die beschädigten Reifen und Felgen auf Kosten des
Mieters durch neue ersetzt.
- Der Ersatz beschädigter Reifen und Felgen muss
an und durch einen Reifenspezialisten/Automobilhersteller erfolgen, der von der
Mietfirma bestimmt wird.
- Reifen und Felgen, die vom Mieter ohne vorherige
Zustimmung des Vermieters ersetzt werden, werden nicht akzeptiert, und der Ersatz wird dem Mieter
weiterhin ohne Erstattung der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Artikel 15: Abgabe.
- Der Mieter muss das Auto in einer überprüfbaren
Weise zurückgeben. Wenn das Auto innen und/oder außen zu stark verschmutzt ist,
können dafür Kosten in Rechnung gestellt werden. Bei stark verschmutzten
Innenräumen übernimmt eine professionelle Reinigungsfirma die Reinigung. Diese
Kosten betragen ANG 150,- und gehen zu Lasten des Mieters.
- Das Auto muss an dem im Vertrag angegebenen
Datum und zu der im Vertrag angegebenen Uhrzeit zurückgegeben werden. Wenn der
Mieter das Auto zu einem anderen Zeitpunkt zurückgeben möchte, muss dies im
Voraus mit dem Vermieter vereinbart werden.
- Wenn das Auto vor dem Ende der vereinbarten
Mietdauer ohne vorherige Rücksprache und Zustimmung der Vermietungsfirma
zurückgegeben wird, erfolgt keine Rückerstattung. Ausnahmen sind möglich.
- Wenn vereinbart wurde, dass der Mieter nach der
Rückgabe des Fahrzeugs zurückgebracht wird, muss sich der Mieter genau an die
vereinbarte Zeit halten, die auf dem Mietvertrag angegeben ist. Wenn das Auto
früher oder später zurückgegeben wird, ist der Vermieter nicht verpflichtet,
den Mieter wegzubringen, und der Mieter muss den Transport selbst organisieren.
Artikel 16: Nichtzustellung oder verspätete
Zustellung, Rückholung oder Abholung.
- Wenn das Auto später als reserviert und bezahlt
zurückgegeben wird, werden für die erste angefangene Stunde 25,- ANG berechnet.
- Wenn das Auto mehr als eine Stunde später
zurückgegeben wird, wird ein ganzer Tag in Rechnung gestellt.
- Wenn das Auto nicht innerhalb von 8 Stunden nach
Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wird ein Bericht an die Behörden
erstellt und alle Folgeschäden werden vom Mieter zurückgefordert.
- Der Vermieter hat jederzeit das Recht, das Auto
ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zurückzufordern oder
zurückzuholen.
- Wenn diese Wiederherstellung aufgrund der
Bestimmungen in Artikel 9 erfolgt, werden Kosten in Rechnung gestellt.
- Der Mieter muss alles in seiner Macht Stehende
tun, damit der Vermieter sofort über das Auto und den Schlüsseln verfügen kann.
- Der Mieter ermächtigt hiermit den Vermieter, das
Gelände oder die Gebäude zu betreten, auf denen sich das Auto befindet oder die
zur Bergung des Autos notwendig sind.
Artikel 17: Verpflichtung zur
Lieferung/Rückerstattung.
- Wenn es aufgrund eines Mangels des Fahrzeugs
nicht möglich ist, mit dem gemieteten Fahrzeug weiterzufahren, hat der Mieter
Anspruch auf einen Ersatztransport, sofern die Bestimmungen von Artikel 13
eingehalten wurden.
- Der Ersatztransport stammt in diesem Fall in
erster Linie aus dem eigenen Fahrzeugpark des Vermieters.
- Wenn der Vermieter keinen Ersatztransport
anbieten kann, wird ein gleichwertiges Auto von anderen Vermietern angefordert.
- Wenn ein Ersatztransport in keiner Weise
angeboten werden kann, hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung des
Mietbetrags für den Zeitraum, in dem kein Fahrzeug zur Verfügung stand,
beginnend mit dem ersten Tag, nachdem das Fahrzeug nicht mehr benutzbar war.
- Wenn es aufgrund eines Unfalls/einer Kollision,
für den/die der Mieter für schuldig befunden wird, nicht möglich ist, das
Fahrzeug weiter zu fahren, hat der Mieter nur dann Anspruch auf einen
Ersatztransport, wenn dieser innerhalb des Unternehmens verfügbar ist. Wenn
dies nicht der Fall ist, wird die verbleibende Mietsumme zurückerstattet.
- Der Mieter hat Anspruch auf einen
Ersatztransport (falls verfügbar) oder eine Rückerstattung der verbleibenden
Mietsumme, wenn der Mieter im Falle einer Kollision nicht für schuldig befunden
wird.
- Andere Kosten oder (Folge-)Schäden werden nicht
erstattet.
Artikel 18: Haftung.
- Der Vermieter haftet niemals für Schäden an der
Ladung, wie auch immer verursacht.
- Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter eine
eigene Versicherung für mögliche Schäden abgeschlossen hat.
Artikel 19: Änderungen.
- LT Carrental behält sich das Recht vor, diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu
ändern.
- Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von den auf unserer Website (www.longtermcuracao.com) veröffentlichten
abweichen, so gelten letztere.
- Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen während
eines bereits laufenden Mietvertrags geändert werden, bleiben die zu Beginn des
Vertrags geltenden Bedingungen in vollem Umfang in Kraft.
Artikel 20: Streitigkeiten.
- Wenn diese Bedingungen im Streitfall keine
definitive Antwort geben, gelten die Gesetze und Vorschriften des Landes
Curaçao.
- Eine Streitigkeit, in der sich der Mieter und
der Vermieter nicht einigen können, kann einem zuständigen Gericht vorgelegt
werden.